Kleinbrand im Freien
Einsatzbericht:
Aufgrund einer deutlich wahrnehmbaren Rauchentwicklung im Wald zwischen Mainberg und Schweinfurt wurden die Feuerwehren aus Mainberg und Schonungen am Mittwochmittag zum Einsatz gerufen. Vor Ort angekommen stellte sich heraus das ein Grundstückseigentümer an zwei Punkten Gartenabfälle verbrannte. Da das Grundstück jedoch im Zuständigkeitsbereich der Stadt Schweinfurt liegt, stellte die Feuerwehr Schonungen mit ihrem Tanklöschfahrzeug bis zum Eintreffen der Feuerwehr Schweinfurt eine Brandwache. Gemeinsam mit der Polizei belehrte der Schweinfurter Wachführer die Bürger über die Ordnungswidrigkeit.
Bildergalerie:
Was sollten Sie beim Feuer machen beachten?
Ganz allgemein gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können (§ 3 Abs. 1 Satz 1 VVB). Offene Feuer sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:
- mindestens 100 Meter von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)
- mindestens 100 Meter von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VVB)
- mindestens fünf Meter von Gebäuden aus brennbaren Stoffen, vom Dachvorsprung ab gemessen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVB)
- mindestens fünf Meter von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VVB)
Bei geringeren Entfernungen von einem Wald ist eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG), bei geringeren Entfernungen von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen eine Ausnahme der Gemeinde (§ 25 VVB) erforderlich. Die Gemeinden können für ihr Gemeindegebiet im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen sowie ggf. weitergehende Gemeindeverordnungen erlassen, (§ 24 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 VVB und § 26 Abs. 2 VVB).