Waldbrandgefahr
Grundlegende Verhaltensregeln:
Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112
In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober
Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster
Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer
Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann
Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden
Seien Sie besonders vorsichtig in lichten, grasreichen Bergwäldern, durch Föhneinfluss herrscht hier oft große Trockenheit. Die Waldbrandbekämpfung ist extrem schwierig. Die finanziellen Folgen für den Brandverursacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein
Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten